DIN 50600 - Prüfung metallischer Werkstoffe - Metallographische Gefügebilder - Abbildungsmaßstäbe und Formate

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Vorwort[1].

Diese Norm wurde vom Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 062-01-31 GA -Gemeinschaftsarbeitsausschuss NMP/FES: Metallographische Prüfverfahren" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erarbeitet. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. DIN ist nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Änderungen Gegenüber DIN 50600:1980-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) bisheriger Abschnitt 3 ,,Formate" gestrichen und deswegen Titel der Norm angepasst;
b) Einbeziehung von metallographischen Gefügebildern, die mit Hilfe digitaler Aufzeichnungsverfahren erstellt werden (siehe Abschnitt 4);
c) Tabelle 2 ,Abbildungsmaßstäbe für elektronenmikroskopische Gefügebilder" überarbeitet;
d) 2.5 „Reproduktionsvergrößerung" ergänzt;
e) in 2.6 „Maßstabsbalken" die Verbindlichkeit eines Maßstabsbalkens innerhalb der Bilder festgelegt

Frühere Ausgaben DIN 828:1928-10 DIN 50600: 1952-12, 1980-03

Anwendungsbereich

Diese Norm legt Abbildungsmaßstäbe fest für die Auswahl der Vergrößerung bei der Aufnahme von Gefügebildern an Mikroskopen sowie für die Angabe dieser Vergrößerung bei der Speicherung und beim Einsatz dieser Aufnahmen in Veröffentlichungen. Es werden Hinweise auf weitere Möglichkeiten, wie z. B. Verwendung von Metadaten, beim Einsatz der digitalen Bildverarbeitung gegeben.

Abbildungsmaßstäbe

Natürliche Größe

Die natürlich Größe ist als Vergrößerung 1:1 definiert.

Vergrößerungen

In der Lichmikroskopie sind die Vergrößerungsangaben untrennbar mit der Vergrößerung der optischen Komponenten (z.B. Objektiv, Okular und Nachvergrößerungslinsen) verbunden. Die in Tabelle 1, der Norm, aufgeführten Vergrößerungen sind aus diesem Grund als Originalvergrößerungen zu verstehen, die keine Reproduktionsvergrößerungen (z.B. durch elektronische Nachvergrößerung) beinhalten.

Tabelle 1
Abbildungsmaßstäbe für
lichtmikroskopische Gefügebilder
2:1
5:1
10:1
20:1
50:1
100:1
200:1
500:1
1000:1

Verkleinerungen

Bei Verkleinerungen sollten die Abbildungsmaßstäbe möglichst nach Tabelle 1, der Norm, abgestuft werden, also 1:2; 1:5 usw..

Wiedergabe von Gefügebildern

Die Vergrößerungen gelten für Originalbilder, die entsprechend der verwendeten Komponenten (z. B. Objektive) sowie der Einstellungen des optischen Weges im Mikroskop erstellt werden. Auf diese Originalvergrößerung kann sich bei einer Reproduktionsvergrößerung bezogen werden.

Reproduktionsvergrößerung

Eine Reproduktionsvergrößerung ist eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Originalbilder, die durch drucktechnische bzw. digitale, bildverarbeitende Maßnahmen realisiert wird. Diese Vergrößerung beinhaltet keine weitere relevante Bildinformation und wird nur für Reproduktionszwecke verwendet. Auf die Änderung des Abbildungsmaßstabs ist hinzuweisen. Eine Änderung des originalen Aspektverhältnisses ist nicht zulässig.
Die Reproduktionsvergrößerung kann bei der jeweiligen Reproduktion durch einen direkten Vergleich mit dem Maßstabsbalken bestimmt werden.

Maßstabsbalken

In Originalbildern und Reproduktionsvergrößerungen muss die wahre Größe durch einen kennzeichnenden Maßstabsbalken innerhalb des Bildes angebracht werden. Damit werden Missverständnisse vermieden, die durch nachträgliche Vergrößerung oder Verkleinerung auftreten können.
Hinweis des Verfassers
Die Einfügung eines Maßstabsbalkens wurde erst mit der Ausgabe 2017-10 dieser Norm Normativ verpflichtend eingeführt.

Schreibweise

Der Abbildungsmaßstab ist stets in der Schreibweise nach 2.1 bis 2.3 anzugeben, bei Vergrößerungen z. B. „500: 1" (nicht 500 x, oder V = 500, oder 500fach), bei Verkleinerungen z. B. „1 : 5".
Hinweis des Verfassers[2]
Eine metallographische Aufnahme ist ohne Angabe der Mikroskopvergrößerung nicht verwendbar, da hier der Bezug zur wahren Auflösung des Bildes fehlt und ohne Angabe der optischen Auflösung kann nicht interpretiert werden was der Betrachter genau erkennen kann. Wie das nachfolgende Beispiel zeigt, ist im Bild links das Originalbild mit Angabe der Vergrößerung dargestellt und im Bild rechts eine Reproduktionsvergrößerung eines Bildausschnittes, ohne Angabe der Vergrößerung, aus dem Bild links wiedergegeben. Im Bild rechts ist nicht mehr erkennbar was wirklich im Bild dargestellt werden kann. Das gleiche Gefüge erscheint durch die Reproduktionsvergrößerung in seinem aussehen völlig anders.

Vergrößerung-3.jpg

Digitale Bilder

Die Erstellung der digitalen Bilder ist sehr stark abhängig von den Parametern der Bildaufnahmesysteme. Sowohl die gewählten optischen als auch die elektronischen Komponenten haben einen großen Einfluss auf die digitalen Gefügeaufnahmen.

Alle digitalen Bildaufnahmegeräte müssen in x- und y-Richtung mit geeigneten Hilfsmitteln (z. B. Objektmikrometer) rückführbar kalibriert werden.

Im Prozess der Speicherung können viele zusätzliche Informationen wie z. B. verwendetes Objektiv, Kalibrationswert in Längeneinheit/Pixel oder Auflösung der digitalen Kamera zu den Bildern mitabgespeichert werden.

Sie können für eine eindeutige Interpretation der Bilder relevant sein, aber auch für die weitere Verarbeitung der Bilder (z. B. die Anpassung an ein rechnergestütztes Bildverarbeitungssystem) oder den Vergleich der Aufnahmen aus verschiedenen Systemen.

Die Anpassung der Komponenten der Bildaufnahmesysteme und deren Parameter an die unterschiedlichen Prüfverfahren, bei denen Gefügebilder verarbeitet werden, ist nicht Bestandteil dieser Norm und muss in den jeweiligen Prüfnormen berücksichtigt werden.

Hinweis des Verfassers


Die Angabe der Vergrößerung im Gefügebild, war bereits in der ersten Ausgabe (1952-12) dieser Norm, Normativ vorgeschrieben. Diese Kennzeichnung wurde aber, ich weis nicht warum, mit der Einführung digitaler Bilder, Anfang der 1990er Jahre, von den Softwareherstellern, nicht eingeführt. Dafür haben diese den Maßstabsbalken eingeführt, der erst mit der Ausgabe 2017-10 dieser Norm, normativ wurde.
Um es noch einmal Klar zu stellen, ein Gefügebild ohne die Angabe der Mikroskopvergrößerung (z.B. 500:1) ist nicht Norm konform bezeichnet und kann nur begrenzt interpretiert werden.

Wie erwähnt haben die Parameter der digitalen Bildaufnahmesysteme starken Einfluss auf die Gefügeaufnahmen, daher sollten folgende Parameter mit einem digitalem Bild angegeben werden

  • Maßstabsbalken
  • Gesamtvergrößerung
  • verwendetes Objektiv
  • Kalibrationswert in Längeneinheit/Pixel
  • Auflösung der digitalen Kamera
  • benutztes Bildformat, .bmp, .jpg usw.
  • durchgeführte digitale Bearbeitungen wie Weisabgleich, digitale Schärfefilter usw.

Dies erspart nachfragen und unnötige Diskussionen über die wirklich sichtbare Auflösung des Gefügebildes.
Zu meinem erstaunen, lassen es gerade, Metallographen und akkreditierte Prüflaboratorien, seit Jahrzehnten in diesem Bereich an der nötigen Sorgfalt fehlen. Ich habe in den letzten 20 Jahren kein Gefügebild gesehen, welches auch nur annähernd den normativen Vorgaben entsprechend dokumentiert war. In der metallographischen Dokumentation von Gefügebildern, scheint offensichtlich das Verständnis für sachgerechte Bilddokumentation verloren gegangen zu sein.

Beispiel für eine mit allen Informationen versehenen Gefügeaufnahme [2]

Gefügebild Erforderliche Angaben
Bilddoku-1-DIN 50600.jpg
  • Gesamtvergrößerung 500:1
  • Objektiv - 50x
  • Bildformat - .jpg
  • Kamera - CMOS, Color, 3,17 MPixel, 2056 x 1542 Pixel
  • Pixelgröße - 0,12 µm
  • Weißabgleich + Sharpening - durchgeführt

Einzelnachweise

  1. DIN 50600 - 2017/10 - Prüfung metallischer Werkstoffe - Metallographische Gefügebilder - Abbildungsmaßstäbe und Formate
  2. 2,0 2,1 Arnold Horsch, Seminar Metallographie in der Praxis, Teil 1, Arnold Horsch e.K., Remscheid