Normgerechte Prüfvorschriften erstellen

Aus Arnold Horsch e.K Wissensdatenbank
Version vom 25. Juli 2016, 15:54 Uhr von Horsch (Diskussion | Beiträge) (Wärmebehandlungszustand)
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Die Prüfung wärmebehandelter Bauteile ist eine elementarer Schritt in der Fertigungskette von Komponenten. Zu beachten ist, dass sich aus der Prüfvorschrift oftmals auch die Wärmebehandlungsvorschrift ableitet, dies wird oftmals vergessen, d.h. stimmt die Prüfvorschrift nicht ist auch die Vorgabe für die Wärmebehandlung schwer festzustellen. Gerade dieser Teil der Bauteilspezifikation / Zeichnung ist oftmals Fehlerhaft und bietet somit ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Interpretation und des vorprogrammierten Streites der beteiligten Parteien bei Unklarheiten.

Bereits seit den 70iger Jahren gab es erste Bestrebungen für die Erstellung von Zeichnungen eine einheitliche Regelung einzuführen, in dieser Zeit entstand in Deutschland die DIN 6773, Wärmebehandlung von Eisenwerkstoffen - Darstellung und Angaben wärmebehandelter Teile in Zeichnungen. Obwohl wir nun seit mehr als vierzig Jahren eine Normung zu diesem Thema haben, scheint das Wissen hierüber mehr oder weniger nicht vorhanden zu sein. Die DIN 6773 ist so gut gewesen das Sie fast 100%ig in die neue internationale Norm DIN ISO 15787,Technische Produktdokumentation - Wärmebehandelte Teile aus Eisenwerkstoffen - Darstellung und Angaben eingegangen ist.

Anwendungsbereich

Wie bereits erwähnt gibt es eine DIN EN ISO Norm in der die Regeln der Kennzeichnung in Zeichnungen und die Schreibweise für Prüfvorschriften geregelt sind, dies ist die

  • DIN ISO 15787, Technische Produktdokumentation – Wärmebehandelte Teile aus Eisenwerkstoffen – Darstellung und Angaben, Januar 2010 (ISO 15787:2001), Diese Internationale Norm gilt für die Kennzeichnung des Endzustandes wärmebehandelter Teile aus Eisenwerkstoffen in technischen Zeichnungen.

Hier ist zu beachten, daß der Endzustand des Bauteiles gemeint ist und nicht ein Zwischenschritt der Fertigung. Wird ein Bauteil in mehreren Schritten gefertigt und die Wärmebehandlung ist ein Schritt zwischen zwei Bearbeitungsschritten, reicht eine Zeichnungsvorschrift unter Umständen nicht aus, hier sollte dann eine HTO oder ein HTS erstellt werden. In diesen Unterlagen können auch erweiterte Prüfvorschriften untergebracht werden, evtl. ist eine gesonderte Prüfanweisung zu erstellen.

Beispiel

  • An einer Welle soll nach der Wärmebehandlung,vor dem Schleifen, die CHD geprüft werden. Steht in der Zeichnung CHD 1,0+0,3, legt dies fest welche CHD nach der Wärmebehandlung vorhanden sein muß, Vorschrift 1,0 - 1,3 mm. Hat die Wärmebehandlung eine CHD von 1,1 mm ergeben und das Schleifaufmaß ist 0,3 mm, wird nach dem Schleifen nur noch eine CHD von 0,8 mm vorhanden sein, also zu wenig.
  • Hier wäre also eine HTO erforderlich gewesen, die diesen Fall beschreibt und für die Wärmebehandlung eine andere CHD z.B. CHD 1,3+0,3 mm festgelegt hätte, somit wäre sichergestellt das nach dem Schleifen die CHD innerhalb der geforderten Toleranz ist.

Begriffe und Abkürzungen

Im Zuge der Internationalisierung des Normwesens wurden für viele Bereiche neue Begriffe und Abkürzungen für die Zeichnungsangaben eingeführt. Diese müssen generell bei der Erstellung Normgerechter neuer Zeichnungen angewendet werden.

Anmerkung! Es wird empfohlen sich an die in der Norm festgelegten Bezeichnungen zu halten, auch wenn ältere Prüf- und Liefernormen Normen noch die alten Bezeichnungen enthalten. Natürlich sind in diesem Fall prinzipiell beide Bezeichnungen richtig. Dies liegt natürlich daran, dass die Überarbeitung der Normen nicht gleichzeitig erfolgt.

Kurzzeichen Altes Kurzzeichen

DIN 6773

Beschreibung D Beschreibung E
CHD Eht Einsatzhärtungs-Härtetiefe Case hardening depth
CD AT Aufkohlungstiefe Carburization depth
CLT VS Verbindungsschichtdicke Compound layer thickness
FHD Sht Schmelzhärtungs-Härtetiefe Fusion hardness depth
NHD Nht Nitrier-Härtetiefe Nitriding hardness depth
SHD DS - Rht Einhärtungs-Härtetiefe

(Synonym: Randschichthärtungs-Härtetiefe)

Surface hardening depth
FTS Schmelzhärteplan Fusion treatment specification
HTO WBA Wärmebehandlungsanweisung Heat-treatment order
HTS Wärmebehandlungsplan Heat-treatment specification
Messstelle Stelle an der eine Prüfung durchgeführt werden Muß measuring point

Ausführungsbeispiele

An dieser Stelle soll nur wenige Beispiele für eine Normgerechte Zeichnungsvorschrift angegeben werden, für weitere Informationen Details siehe DIN ISO 15787.

Beispiel Prüfvorschrift

CHD Einsatzhärtung

ohne Angabe der Messstelle

CHD-2.jpg
Beispiel Prüfvorschrift

Gehärtet

mit Angabe der Messstelle

Gehärtet-4.jpg
Beispiel Prüfvorschrift

Gehärtet und angelassen

mit der Angabe mehrerer Messstellen

Gehärtet-5.jpg

Zeichnungsangaben

Allgemeines

Zeichnungsangaben zum wärmebehandelten Zustand können sich sowohl auf den Einbau- oder Endzustand als auch auf den Zustand unmittelbar nach dem Wärmebehandeln beziehen. Dieser Unterschied ist unbedingt zu beachten, da wärmebehandelte Teile häufig nachträglich noch, z. B. durch Schleifen, bearbeitet werden. Dadurch verringert sich insbesondere bei einsatzgehärteten, randschichtgehärteten, randschichtschmelz-gehärteten und nitrierten Teilen die Härtetiefe, bei nitrocarburierten Teilen die Verbindungsschichtdicke. Es muss dabei die Bearbeitungszugabe beim Wärmebehandeln entsprechend berücksichtigt werden. Sofern keine separate Zeichnung für den Zustand nach dem Wärmebehandeln mit den entsprechenden Angaben für den Zustand vor einem anschließenden Bearbeiten erstellt wird, ist durch geeignete Hinweise 2) zu verdeutlichen, auf welchen Zustand sich die jeweiligen Zeichnungsangaben beziehen. 2) Dies kann z. B. durch Vorbearbeitungsmaße (in eckigen Klammern [ ]), durch zusätzliche Darstellungen oder durch zusätzliche Wortangaben: „vor dem Schleifen", „nach dem Schleifen" erfolgen.

Werkstoffangaben

Unabhängig vom Wärmebehandlungsverfahren muss in der Zeichnung erkennbar sein, welcher Werkstoff für das wärmebehandelte Werkstück verwendet worden ist (Werkstoffname, Hinweis auf Stückliste usw.). Verwenden Sie wenn möglich nur die gültigen Werkstoffnummern und die Normgerechte Schreibweise.

  • Nicht "MoC410 M" sondern 1.7225 oder 42CrMo4

Da der Anlieferungszustand des Werkstoffes auf das Ergebnis der späteren Wärmebehandlung einen deutlichen Einfluss haben kann, muss dieser Anlieferungszustand/Bestellangabe natürlich in die Werkstoffbezeichnung.

  • Richtig geschrieben wäre es dann z.B. 42CrMo4 +QT, ein vergütetes Material "+QT" lässt sich besser Induktiv Härten als ein Weichgeglühtes "+A", also ein wichtige Information für den Wärmebehandler.
Kurzzeichen Bedeutung Kurzzeichen Bedeutung
+A weichgeglüht +AC GKZ-geglüht
+AR gewalzt ohne besondere Bedingungen +AT lösungsgeglüht
+C kaltverfestigt +Cnnn kaltverfestigt mit Rm >= nnn N/mm²
+CR kaltgewalzt +DC dem Hersteller überlassen
+FP auf Ferrit-Perlit Gefüge behandelt +HC warm-kalt geformt
+I isothermisch behandelt +LC leicht kalt nachgezogen / nachgewalzt
+M thermomechanisch umgeformt +N normalgeglüht
+NT normalgeglüht und angelassen +P ausscheidungsgehärtet
+Q abgeschreckt +QA luftgehärtet
+QO ölgehärtet +QT vergütet
+QW wassergehärtet +RA rekristallisationsgeglüht
+S auf Kaltscherbarkeit behandelt +T angelassen
+TH auf Härtespanne behandelt +U unbehandelt
+WW warmverfestigt

Wärmebehandlungszustand

Der Zustand nach dem Wärmebehandeln ist durch Wortangaben, die diesen Zustand kennzeichnen, z. B. „gehärtet“, „gehärtet und angelassen“, „nitriert“ festzulegen.

Sind mehrere Wärmebehandlungen erforderlich, so sind sie in den Wortangaben entsprechend der Reihenfolge ihrer Durchführung aufzuzählen, z. B. „gehärtet und angelassen“. Die Wortangaben sind in Übereinstimmung mit ISO 4885 auszuwählen. Der wärmebehandelte Zustand kann auf verschiedene Weise erreicht werden, die Gebrauchseigenschaften können dadurch voneinander abweichen. Sofern es für den wärmebehandelten Zustand erheblich ist, müssen in ergänzenden Unterlagen wie „HTO" verfahrenstechnische Einzelheiten festgelegt werden.

Jedoch ist die Erstellung einer HTO / HTS auch nicht ohne Tücke, wer in diesen Vorschriften zu detaillierte Vorschriften z.B. zu Härtetemperaturen, Haltezeiten und Anlassparametern macht, übernimmt hiermit die Verantwortung für das Wärmebehandlungsergebnis. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Einflussparameter aus der Werkstoffspezifikation wie Analyse, vorhergehende Glühparameter usw., sollte möglichst nur Ergebnisparameter vorgegeben werden.

Beispiel, im Werkstoffblatt steht als Richtwert für das Vergüten
• Härten 820 - 860°C, Abschrecken in Öl oder in Wasser
•  Anlassen 540 - 680°C, in Luft
Hier kann der Wärmebehandler frei Wählen um das Optimale Ergebnis zu erreichen, wenn Sie nicht die folgende Vorgabe gemacht haben
• Härten 830 - 840°C, Abschrecken in Öl
• Anlassen 590°C, in Luft
werden mit diesen Parametern die geforderten Festigkeitswerte nicht erreicht, ist der Wärmebehandler nicht in der Haftung, da Sie die Parameter vorgegeben haben. Sie hätten also in Versuchen (DIN EN ISO 642 Stirnabschreckversuch (Jominy-Versuch)) die Härtbarkeit des Werkstoffes Überprüfen müssen. Oder bei der Bestellung des Werkstoffes die höchste Härtbarkeit mit H++ fordern müssen.

Härteangaben

Es wird unterschieden zwischen Oberflächenhärte, Kernhärte und Härtewerten.

Oberflächenhärte Die Oberflächenhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden. In den Fällen, in denen die Teile im wärmebehandelten Zustand an der Oberfläche Bereiche mit unterschiedlicher Härte aufweisen müssen, sind zusätzliche Härtewerte anzugeben (siehe Abschnitt 5 der ISO 15787).
Kernhärte Die Kernhärte ist in die Zeichnung einzutragen, wenn dies notwendig und ihre Prüfung vorgeschrieben ist. Die Kernhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte (Verfahren B und C) in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden.

ANMERKUNG - Zur Prüfung ist eine Zerstörung oder Beschädigung des Werkstücks unumgänglich. Gegebenenfalls kann die Prüfung an einer zu diesem Zweck zusammen mit den Werkstücken wärmebehandelten Kontrollprobe vorgenommen werden.

Härtewerte Allen Härtewerten muss eine Toleranz zugeordnet werden. Die Toleranzen sollten größtmöglich sowie funktionsgerecht sein.


Typische Toleranzangabe sind z.B.

Verfahren mind. Toleranz Beispiel Erklärung
HV 10 + 100 HV 700 + 100 HV 10 Eine Toleranzangabe kleiner 100 HV ist nur schwer zu Prüfen wenn auch noch die Messunsicherheit in die Betrachtung einbezogen wird.
HB 2,5/187,5 + 50 HB 350 + 50 HB 2,5/187,5 Eine Toleranzangabe kleiner 50 HB ist nur schwer zu Prüfen wenn auch noch die Messunsicherheit in die Betrachtung einbezogen wird
HRC + 4 HRC 58 + 4 HRC Toleranzen kleiner 4 Rockwelleinheiten sind nicht sicher Prüfbar, die Toleranz sollte mind. 4 Rockwelleinheiten oder größer sein.

Kennzeichnung der Messstellen

Wenn es erforderlich ist, die Messstelle in der Zeichnung zu kennzeichnen, ist das Symbol für Messstelle nach Bild 1 a) einzutragen. Das Symbol muss direkt mit einer Kennzahl für die Messstelle nach Bild 1 b) verknüpft und es muss die genaue Lage entsprechend bemaßt (siehe z. B. Bilder 2, 3 und 5) werden, aus DIN ISO 15787.

Pfeil für die Zeichnung Kennzeichnung Messstelle am Bauteil Kennzeichnung von 2 Messstellen am Bauteil
Messstelle.jpg Messstelle-1.jpg Messstelle-2.jpg

Härtetiefe, (SHD, CHD, FHD, NHD)

Die Härtetiefe ist entsprechend dem jeweiligen Wärmebehandlungsverfahren als Einhärtungs-Härtetiefe (SHD), Einsatzhärtungs-Härtetiefe (CHD), Schmelzhärtungs-Härtetiefe (FHD) oder Nitrier-Härtetiefe (NHD) anzugeben.

Allen Härtetiefenwerten ist eine Toleranz zuzuordnen. Allen Härtetiefen sollte eine größtmögliche und funktionsgerechte Grenzabweichung zugeordnet werden.

Die Kernhärte ist in die Zeichnung einzutragen, wenn dies notwendig und ihre Prüfung vorgeschrieben ist. Die Kernhärte wird als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte (Verfahren B und C) in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben.

ANMERKUNG Zur Prüfung der SHD - CHD - FHD - NHD und evtl. Kernhärte, ist eine Zerstörung oder Beschädigung des Werkstücks unumgänglich. Gegebenenfalls kann die Prüfung an einer zu diesem Zweck zusammen mit den Werkstücken wärmebehandelten Kontrollprobe vorgenommen werden.

Aufkohlungstiefe (CD)

Die Aufkohlungstiefe wird üblicherweise mit einem Kohlenstoffgehalt, angegeben als Massenanteil in Prozent, als Grenzmerkmal aus dem Kohlenstoffverlauf ermittelt (vergleiche ISO 4885). Der Grenzkohlenstoffgehalt ist dann als Index dem Kurzzeichen hinzuzufügen. BEISPIEL CD 0,35 bedeutet einen Grenzkohlenstoffgehalt von 0,35 % Massenanteil.

Der Aufkohlungstiefe ist eine Toleranz zuzuordnen. Für die Anwendung dieser Internationalen Norm muss die untere Grenzabweichung Null betragen. Die Toleranzen sollten größtmöglich sowie funktionsgerecht sein.

Verbindungsschichtdicke (CLT)

Die Verbindungsschichtdicke ist die Dicke des äußeren Bereichs der Nitrierschicht (siehe ISO 4885). Sie wird üblicherweise lichtmikroskopisch ermittelt.

Die Verbindungsschichtdicke CLT muss sich innerhalb der erlaubten Grenzabweichungen befinden. Ihr sollte eine größtmögliche, jedoch funktionsgerechte Grenzabweichung zugeordnet werden. Für die Anwendung dieser Internationalen Norm muss die untere Grenzabweichung Null betragen.

Angaben zur Festigkeit

Wenn Festigkeitswerte verwendet werden, sind diesen Toleranzen zuzuordnen. Wenn Proben der Werkstücke zur Prüfung benötigt werden, sind diese zur selben Zeit wärmezubehandeln wie die Werkstücke; die Stelle der Entnahme ist zu kennzeichnen.

In diesem Fall entfällt die Angabe der Kernhärte. Die Festigkeitswerte müssen sich innerhalb der erlaubten Grenzabweichungen befinden. Dem Festigkeitswert sollte eine größtmögliche, jedoch funktionsgerechte Grenzabweichung zugeordnet werden. Für die Anwendung dieser Internationalen Norm muss die untere Grenzabweichung Null betragen. Festigkeitswerte sollten nur wenn notwendig angegeben werden.

Gefügezustand

Erforderlichenfalls dürfen die Angaben zur Härte und Härtetiefe durch Angaben zum Gefügezustand der wärmebehandelten Teile ergänzt werden, z. B. maximaler Restaustenitanteil.

ANMERKUNG! Zur Prüfung des Gefügezustandes ist eine Zerstörung oder zumindest Beschädigung des Werkstückes unumgänglich. Es kann jedoch genügen, das Prüfen an einer zu diesem Zweck zusammen mit den Werkstücken wärmebehandelten Kontrollprobe vorzunehmen.

Zeichnerische Darstellung

Die detaillierte zeichnerische Darstellung ist im Kapitel 6. Ausführungsbeispiele der DIN ISO 15787 wiedergegeben aus urheberrechtlichen Gründen können diese Bilder und Darstellungen hier nicht wiedergegeben werden.

  • Die Bilder und die zugehörigen Angaben, in der Norm, sind Ausführungsbeispiele. Die Zweckmäßigkeit der Angaben ist anhand der verfahrenstechnischen Einzelheiten des Wärmebehandlungsverfahrens festzulegen.