Angaben der Härteprüfung

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Version vom 6. Juli 2016, 15:35 Uhr von Horsch (Diskussion | Beiträge) (Begriffe und Abkürzungen)
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Es wird unterschieden zwischen Oberflächenhärte, Kernhärte und Härtewerten.

Oberflächenhärte

Die Oberflächenhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden. In den Fällen, in denen die Teile im wärmebehandelten Zustand an der Oberfläche Bereiche mit unterschiedlicher Härte aufweisen müssen, sind zusätzliche Härtewerte anzugeben (siehe Abschnitt 5 der ISO 15787).

Kernhärte

Die Kernhärte ist in die Zeichnung einzutragen, wenn dies notwendig und ihre Prüfung vorgeschrieben ist. Die Kernhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte (Verfahren B und C) in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden.

ANMERKUNG Zur Prüfung ist eine Zerstörung oder Beschädigung des Werkstücks unumgänglich. Gegebenenfalls kann die Prüfung an einer zu diesem Zweck zusammen mit den Werkstücken wärmebehandelten Kontrollprobe vorgenommen werden.

Härtewerte

Allen Härtewerten muss eine Toleranz zugeordnet werden. Die Toleranzen sollten größtmöglich sowie funktionsgerecht sein.

Typische Toleranzangabe sind

Verfahren Toleranz Beispiel
HV 10 +100 HV 650 + 100 HV 10
HB 2,5/187,5 +50 HB 350 + 50 HB 2,5/187,5