Zerstörungsfreie Prüfverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''Einleitung'''==
 
  
Zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses stehen nur begrenzt Zerstörungsfreie Prüfverfahren (ZfP national genutztes Kurzwort) zur Verfügung.
 
 
=='''Definition ZfP'''==
 
 
Die Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) wird wie folgt definiert:
 
* zerstörungsfreie Prüfung(ZfP) bedeutet
 
** dass durch die Prüfanwendung die Gebrauchseignung des Werkstoffs oder Prüflings in keiner Weise beeinflusst oder gar gemindert werden darf.
 
** die ökonomischen Vorteile im Vergleich zu einer zerstörenden Prüfung sind damit in trivialer Weise offensichtlich.
 
* die ZfP bedient sich der physikalischen Messtechnik und nutzt das gesamte Spektrum möglicher Energiewechselwirkungen, die die Physik zulässt.
 
* grundsätzlich gilt jedoch die Bedingung, dass die eingebrachte Energie den Werkstoff nicht verändern darf.
 
 
In diesem Kapitel sollen nur die zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses genutzten Verfahren beschrieben werden:
 
{| class="wikitable"
 
|'''Was soll geprüft werden'''
 
|'''Verfahren'''
 
|'''Kurzzeichen'''
 
|'''Beschreibung'''
 
|-
 
|Gefügezusammensetzung
 
|Magnetinduktive Verfahren
 
|'''ET'''
 
|Eddy Current Testing, Mehrfrequenzprüfung, oftmals falsch als Wirbelstromprüfung bezeichnet, das am meisten genutzte Verfahren
 
|-
 
|Härtetiefe Oberflächengehärteter Bauteile
 
|Ultraschallprüfung
 
|'''US'''
 
|Ultraschall-Rückstreuung
 
|-
 
|Strukturanalyse, Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen
 
|Röntgendiffraktometer
 
|'''XRD'''
 
|Röntgenbeugung
 
|-
 
|Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen
 
|Wirbelstromprüfung
 
|'''ET'''
 
|Eddy Current Testing, Barkhausen Rauschen, 3MA Verfahren
 
|}
 

Aktuelle Version vom 28. Januar 2020, 07:16 Uhr