Zerstörungsfreie Prüfverfahren
Einleitung
Zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses stehen nur begrenzt Zerstörungsfreie Prüfverfahren (ZfP national genutztes Kurzwort) zur Verfügung.
Definition ZfP
Die Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) wird wie folgt definiert:
- zerstörungsfreie Prüfung(ZfP) bedeutet
- dass durch die Prüfanwendung die Gebrauchseignung des Werkstoffs oder Prüflings in keiner Weise beeinflusst oder gar gemindert werden darf.
- die ökonomischen Vorteile im Vergleich zu einer zerstörenden Prüfung sind damit in trivialer Weise offensichtlich.
- die ZfP bedient sich der physikalischen Messtechnik und nutzt das gesamte Spektrum möglicher Energiewechselwirkungen, die die Physik zulässt.
- grundsätzlich gilt jedoch die Bedingung, dass die eingebrachte Energie den Werkstoff nicht verändern darf.
In diesem Kapitel sollen nur die zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses genutzten Verfahren beschrieben werden:
Was soll geprüft werden | Verfahren | Kurzzeichen | Beschreibung |
Gefügezusammensetzung | Magnetinduktive Verfahren | ET | Eddy Current Testing, Mehrfrequenzprüfung, oftmals falsch als Wirbelstromprüfung bezeichnet, das am meisten genutzte Verfahren |
Härtetiefe Oberflächengehärteter Bauteile | Ultraschallprüfung | US | Ultraschall-Rückstreuung |
Strukturanalyse, Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen | Röntgendiffraktometer | XRD | Röntgenbeugung |
Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen | Wirbelstromprüfung | ET | Eddy Current Testing, Barkhausen Rauschen, 3MA Verfahren |