Zugversuch

Aus Arnold Horsch e.K Wissensdatenbank
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Definition des Zugversuches

Einleitung

Der Zugversuch (Zugprüfung) ist eine Prüfung zur Ermittlung der Festigkeit. Die Probe wird mit einer Normalspannung (senkrecht zur Querschnittfläche wirkenden Kraft) belastet. Häufig zu ermittelnde Kennwerte sind die

Streckgrenze und die Zugfestigkeit. Weitere Kennwerte sind die Bruchdehnung und Brucheinschnürung.

Das Prüfprinzip ist relativ simpel: Die Probe wird

  • zuerst angefertigt
  • vermessen
  • eingespannt und gezogen

Die Proben für die Versuchsdurchführung sind genormt. Es gibt Flach- und Rundzugproben. Bei den Flachzugproben ist die Querschnittfläche rechteckig, bei den Rundzugproben rund.

Folgende Kennwerte werden im Zugversuch ermittelt

  • Zugfestigkeit
    • Rm = MPa
  • Streckgrenze
    • Re = Mpa (meist ReH , bei Werkstoffen mit ausgeprägter obere Streckgrenze)
      • ReH obere Streckgrenze
      • ReL untere Streckgrenze
  • Dehngrenze
    • Rp = Mpa (bei Werkstoffen ohne ausgeprägte Streckgrenze)
  • Bruchdehnung
    • A = %
  • Einschnürung
    • Z = % (Verformungszähigkeit)
  • Elastizitätzmodul
    • E = Mpa (Proportionalitätsfaktor E. Er ist ein Maß für den Widerstand, den ein Werkstoff seiner elastischen Verformung entgegensetzt.)

Normung des Zugversuches