Zerstörungsfreie Prüfverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2017, 19:37 Uhr
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Einleitung
Zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses stehen nur begrenzt zerstörungsfreie Prüfverfahren (ZfP national genutztes Kurzwort) zur Verfügung.
Definition der ZfP
Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) werden wie folgt definiert:
- durch die Prüfanwendung darf die Gebrauchseignung des Werkstoffs oder Prüflings in keiner Weise beeinflusst oder gar gemindert werden darf
- die ökonomischen Vorteile im Vergleich zu einer zerstörenden Prüfung sind damit in trivialer Weise offensichtlich
- die ZfP bedient sich der physikalischen Messtechnik und nutzt das gesamte Spektrum möglicher Energiewechselwirkungen, die die Physik zulässt
- grundsätzlich gilt jedoch die Bedingung, dass die eingebrachte Energie den Werkstoff nicht verändern darf.
Verfahren
In diesem Kapitel sollen nur die zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses genutzten Verfahren beschrieben werden:
Was soll geprüft werden | Verfahren | Kurzzeichen | Beschreibung |
Gefügezusammensetzung | Magnetinduktive Verfahren | ET | Eddy Current Testing, Mehrfrequenzprüfung, oftmals falsch als Wirbelstromprüfung bezeichnet, das am meisten genutzte Verfahren |
Härtetiefe Oberflächengehärteter Bauteile | Ultraschallprüfung | US | Ultraschall-Rückstreuung |
Strukturanalyse, Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen | Röntgendiffraktometrie | XRD | Röntgenbeugung |
Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen | Wirbelstromprüfung | ET | Eddy Current Testing, Barkhausen Rauschen, 3MA Verfahren |