Zerstörungsfreie Prüfverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Arnold Horsch e.K Wissensdatenbank
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Die Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) wird wie folgt definiert:
{| class="wikitable"
|• Zerstörungsfreie Prüfung(ZfP) bedeutet , dass durch die Prüfanwendung die Gebrauchseignung des Werkstoffs oder Prüflings in keiner Weise beeinflusst oder gar gemindert werden darf.
|-
|• Die ökonomischen Vorteile im Vergleich zu einer zerstörenden Prüfung sind damit in trivialer Weise offensichtlich.
|-
|• Die ZfP bedient sich der physikalischen Messtechnik und nutzt das gesamte Spektrum möglicher Energiewechselwirkungen, die die Physik zulässt.
|-
|• Grundsätzlich gilt jedoch die Bedingung, dass die eingebrachte Energie den Werkstoff nicht verändern darf.
|}


Die zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses genutzten Verfahren sind:
{| class="wikitable"
|'''Verfahren'''
|'''Kurzzeichen'''
|'''Beschreibung'''
|-
|Magnetinduktive Verfahren
|'''ET'''
|Eddy Current Testing, Mehrfrequenzprüfung, oftmals falsch als Wirbelstromprüfung bezeichnet, das am meisten genutzte Verfahren
|-
|Ultraschallprüfung
|'''US'''
|(Ultraschall-Rückstreuung)
|-
|Röntgendiffraktometer
|'''XRD'''
|Röntgenbeugung
|-
|Wirbelstromprüfung
|'''ET'''
|Eddy Current Testing, Barkhausen Rauschen, 3MA Verfahren
|}

Aktuelle Version vom 28. Januar 2020, 07:16 Uhr