Werkstoffprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Einteilung der Werkstoffprüfverfahren)
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Version vom 30. September 2016, 12:33 Uhr

Seit Menschengedenken prüft jeder Handwerker den zu verarbeitenden Werkstoff (Stein, Holz, Leder, Metall usw.), ob sich das Material für den vorgesehenen Zweck eignet und wie es sich verarbeiten lässt. Mit Beginn der industriellen Produktion Anfang des 19.Jh. stiegen die Anforderungen an die Werkstoffe und die Werkstoffprüfung deutlich. So erforderte beispielsweise die Entwicklung der Dampfmaschine genauere Kenntnisse über das Festigkeits- und Verformungsverhalten der eingesetzten Werkstoffe.Die Bedeutung der Werkstoffprüfung nahm rasch zu. Aus dem ursprünglichen Probieren entwickelte sich eine Vielzahl praktischer Versuche, die nicht selten Einzug in die Normung fanden und häufig auf eine wissenschaftliche Basis gestellt wurden. In der 2.ten Hälfte des 19.Jh. entstanden die ersten Materialprüfungsanstalten. So wurde bereits 1871 von Johann Bauschinger an der Technischen Hochschule in München die erste deutsche Materialprüfanstalt gegründet. Im gleichen Jahr gründete Adolf Martens in Berlin Dahlem das Materialprüfungsamt, aus dem später die heutige BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hervorging. Weitere wie die 1884 von Carl von Bach an der Technischen Hochschule in Stuttgart gegründete Staatliche Materialprüfanstalt Stuttgart folgten. Im Jahr 1898 veröffentlichte Adolf Martens das Handbuch der Materialienkunde für den Maschinenbau. In diesem Buch wurde erstmals der zum damaligem Zeitpunkt erreichte Wissensstand in der Werkstoffprüfung zusammenfassend dokumentiert. Die Werkstoffprüfung ist ein wichtiges Teilgebiet der Werkstoffkunde.

Einteilung der Werkstoffprüfverfahren

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Härteprüfung

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Metallographie

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Zugversuch

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Kerbschlagbiegeversuch

Zum Kerbschlagbiegeversuch


Zerstörungsfreie Prüfverfahren

Zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses stehen nur begrenzt Zerstörungsfreie Prüfverfahren (ZfP national genutztes Kurzwort) zur Verfügung.

Zu den Zerstörungsfreien Prüfverfahren