Zugversuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2017, 17:36 Uhr
Definition des Zugversuches
Einleitung
Der Zugversuch (Zugprüfung) ist eine Prüfung zur Ermittlung der Festigkeit und weiterer Kennwerte. Die Probe wird mit einer Normalspannung (senkrecht zur Querschnittfläche wirkenden Kraft) belastet. Das Prüfprinzip ist relativ simpel, die Probe wird
- angefertigt
- vermessen
- eingespannt
- gezogen
Die Proben für die Versuchsdurchführung sind genormt. Es gibt Flach- und Rundzugproben. Bei den Flachzugproben ist die Querschnittfläche rechteckig, bei den Rundzugproben rund.
Folgende Kennwerte werden im Zugversuch ermittelt
- Zugfestigkeit
- Rm = MPa
- Streckgrenze
- Re = Mpa (meist ReH , bei Werkstoffen mit ausgeprägter obere Streckgrenze)
- ReH obere Streckgrenze
- ReL untere Streckgrenze
- Re = Mpa (meist ReH , bei Werkstoffen mit ausgeprägter obere Streckgrenze)
- Dehngrenze
- Rp = Mpa (bei Werkstoffen ohne ausgeprägte Streckgrenze)
- Bruchdehnung
- A = %
- Einschnürung
- Z = % (Verformungszähigkeit)
- Elastizitätzmodul
- E = Mpa (Proportionalitätsfaktor E. Er ist ein Maß für den Widerstand, den ein Werkstoff seiner elastischen Verformung entgegensetzt.)