Zugversuch: Unterschied zwischen den Versionen

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='''Normung des Zugversuches'''=
 
='''Normung des Zugversuches'''=
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=='''Probenformen'''==
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=='''Durchführung des Zugversuches'''==

Version vom 22. Februar 2017, 17:37 Uhr

Definition des Zugversuches

Einleitung

Der Zugversuch (Zugprüfung) ist eine Prüfung zur Ermittlung der Festigkeit und weiterer Kennwerte. Die Probe wird mit einer Normalspannung (senkrecht zur Querschnittfläche wirkenden Kraft) belastet. Das Prüfprinzip ist relativ simpel, die Probe wird

  • angefertigt
  • vermessen
  • eingespannt
  • gezogen

Die Proben für die Versuchsdurchführung sind genormt. Es gibt Flach- und Rundzugproben. Bei den Flachzugproben ist die Querschnittfläche rechteckig, bei den Rundzugproben rund.

Folgende Kennwerte werden im Zugversuch ermittelt

  • Zugfestigkeit
    • Rm = MPa
  • Streckgrenze
    • Re = Mpa (meist ReH , bei Werkstoffen mit ausgeprägter obere Streckgrenze)
      • ReH obere Streckgrenze
      • ReL untere Streckgrenze
  • Dehngrenze
    • Rp = Mpa (bei Werkstoffen ohne ausgeprägte Streckgrenze)
  • Bruchdehnung
    • A = %
  • Einschnürung
    • Z = % (Verformungszähigkeit)
  • Elastizitätzmodul
    • E = Mpa (Proportionalitätsfaktor E. Er ist ein Maß für den Widerstand, den ein Werkstoff seiner elastischen Verformung entgegensetzt.)

Normung des Zugversuches

Probenformen

Durchführung des Zugversuches