Einteilung der Werkstoffprüfverfahren
In der technischen Praxis werden Kennwerte zur quantitativen Beurteilung des Werkstoffverhaltens unter den verschiedenen äußeren Einflüssen (hohe oder tiefe Temperatur, ruhende, zügige, schwingende oder schlagartige Beanspruchung usw.) benötigt. Von besonderen Interesse sind hierbei die mechanischen Eigenschaften. Um die mit Hilfe der mechanischen Werkstoffprüfverfahren gewonnenen Werkstoffkennwerte miteinander vergleichen zu können, müssen die Versuche unter definierten und reproduzierbaren Bedingungen durchgeführt werden. Werden Prüfungen mit anderen Parametern durchgeführt kann evtl. das als Ergebnis herauskommen wir im nachfolgende Bild. Referenzfehler: Das öffnende <ref>
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Die Aufgabe der Werkstoffprüfung besteht darin, die Werkstoffeigenschaften zu charakterisieren und zu quantifizieren, um somit den sicheren Einsatz der Werkstoffe im Bauteil gewährleisten zu können. Eine Unterteilung der Werkstoffprüfung in verschiedene Gebiete bzw. die Eingruppierung der verschiedenen Prüfverfahren ist schwierig, da eine eindeutige Trennung der einzelnen Teil- bzw. Spezialgebiete häufig nicht möglich ist. An die Ergebnisse der Werkstoffprüfverfahren werden hohe Anforderungen gestellt. Grundsätzlich werden drei Forderungen gestellt, sie müssen übertragbar, reproduzierbar und repräsentativ sein[1].
Übertragbarkeit | bedeutet, dass mehrere Versuche, die beispielsweise an unterschiedlichen Werkstoffen durchgeführt wurden, zu vergleichbaren Ergebnissen führen müssen. |
Reproduzierbarkeit | beinhaltet die Forderung, dass die gleiche Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zum gleichen Ergebnis führen muss. |
Repräsentativ | bedeutet, dass die Ergebnisse für das gesamte Werkstück gelten müssen. |
Mechanische Werkstoffprüfverfahren
Die mech. Werkstoffprüfverfahren werden wiederum in vier Obergruppen eingeteilt[2] [1].
Einzelnachweise
<references>