Prüfung wärmebehandelter Bauteile
Aufgrund der Vielzahl der Wärmebehandlungsverfahren (Bild 1) kann nicht ein Verfahren als Standardprüfverfahren definiert werden. Für die Überprüfung wärmebehandelter Bauteile werden in der täglichen Praxis nicht alle Werkstoffprüfverfahren eingesetzt. In der nachfolgenden Grafik (Bild 2) ist einmal die durchschnittliche Verteilung der eingesetzten Prüfverfahren in Härtereien wiedergegeben, natürlich kann sich in einzelnen Wärmebehandlungsbetrieben der Einsatz der Verfahren deutlich unterscheiden. Aber wir sehen das zwei Verfahren am meisten eingesetzt werden und dies sind die Härteprüfung und die metallographischen Untersuchungen, oft besteht die Prüfung auch aus einer Kombination beider Prüfmethoden z.B. Härtetiefenbestimmung. Jedoch dürfen auch die anderen Prüfmethoden wie z.B. der Zugversuch zur Prüfung vergüteter Bauteile / Verbindungselemente nicht vergessen werden.
Bild 1 | Bild 2 |
Wie wird aber jetzt ein wärmebehandeltes Bauteil korrekt geprüft. Nun, erst einmal ist eine korrekte Zeichnungs- oder Prüfvorschrift erforderlich. Dann müssen alle mitgeltenden Vorschriften bekannt sein, wie Normen, Werksnormen, Werkstoffdaten, Kundenvorschriften usw.. Dann sollte der Prüfer natürlich Wissen welche Wärmebehandlung durchgeführt wurde, es ist nicht Zielführend wenn die Oberflächenhärte geprüft werden soll und der Prüfer weis nicht das die Teile z.B. Einsatzgehärtet sind. Die für die Überprüfung erforderlichen Prüfverfahren und Geräte sollte im Betrieb vorhanden sein.
Inhaltsverzeichnis
Prüfung gehärteter Bauteile
Die Prüfung gehärteter Bauteile ist eine einfache Prüfung auf Rockwell - Brinell - Vickershärte. Zu unterscheiden ist die Prüfung der Oberflächenhärte oder der Kernhärte. Üblicherweise wird die Prüfung gehärteter Bauteile immer aus mind. einem Prüfschritt bestehen, der Prüfung der Härte entsprechend der Vorschrift. Weitere Prüfungen können z.B. metallographische Untersuchungen zur Bestimmung der Gefügezusammensetzung, Randentkohlung usw. sein..
Prüfung Oberflächen gehärteter Bauteile
Bei der Prüfung Oberflächengehärteter Bauteile, wird die Prüfung immer aus mind. zwei Prüfschritten bestehen und zwar Prüfung der Oberflächenhärte und Bestimmung der Härtetiefe entsprechend der Vorschrift. Weitere Prüfungen können Prüfung der Kernhärte und metallographische Untersuchungen zur Bestimmung der CLT und der Gefügezusammensetzung sein.
Nachfogend die wichtigsten Begriffe der Prüfung kurz erläutert.
Kurzzeichen | Beschreibung | Description E |
Härtetiefe | Senkrechter Abstand von der Oberfläche eines Werkstückes bis zu dem Punkt, an dem die Härte einem bestimmten, zweckentsprechend festgelegten Wert entspricht. | |
Grenzhärte | ist die Härte die einem bestimmten, zweckentsprechend festgelegten Wert für das entsprechende Randhärteverfahren entspricht.
Diese Bezeichnung gibt es nur im deutschen, die internationalen Normen enthalten dieses Wort nicht. |
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CHD | Einsatzhärtungs-Härtetiefe | Case hardening depth |
CD | Aufkohlungstiefe | Carburization depth |
CLT | Verbindungsschichtdicke | Compound layer thickness |
FHD | Schmelzhärtungs-Härtetiefe | Fusion hardness depth |
NHD | Nitrier-Härtetiefe | Nitriding hardness depth |
SHD | Einhärtungs-Härtetiefe
(Synonym: Randschichthärtungs-Härtetiefe) |
Surface hardening depth |
Prüfung einsatzgehärteter Bauteile
Geprüft werden einsatzgehärtete Teile nach verschiedenen Normen. Die Prüfung wird in zwei Prüfschritte unterteilt, Prüfung der Oberflächenhärte und die Bestimmung der Einsatzhärtungstiefe CHD entsprechend der Vorschrift. Weitere Prüfungen können, Prüfung der Kernhärte und metallographische Untersuchungen zur Bestimmung der Gefügezusammensetzung sein.
An dieser Stelle wird es interessant, in der DIN EN ISO 2639 ist klar geregelt, dass die CHD nach dem Härten und vor dem anlassen zu Prüfen ist, die in der Norm geforderte Kernhärte muss jedoch nach dem Anlassen geprüft werden. Nun meinen die meisten Konstrukteure vermutlich die CHD am Fertigteil, aber das ist so eine Sache mit dem vermuten, man weis als Prüfer eben nicht was wirklich gefordert wird. Hier gibt es eine ganz einfache Regelung, hat der Anwender keine genaue Angabe gemacht gilt die Normregelung. Soll die Prüfung am Fertigteil erfolgen lautet die richtige Zeichnungangabe, z.B. CHD 1,0 +0,4 geprüft am Fertigteil, dass ist eine klare und eindeutige Prüfanweisung
Einsatzhärtungstiefe | CHD | DIN EN ISO 2639
DIN EN ISO 4507 |
Senkrechter Abstand von der Oberfläche bis zu der Schicht, die eine Härte von 550HV1 nach ISO 6507-T.1 oder eine aquivalänte Knoop Härte nach ISO 4545 aufweist.
Senkrechter Abstand von der Oberfläche bis zu der Schicht, die eine Härte von 550HV0,1 nach ISO 6507-T.1 oder eine aquivalänte Knoop Härte nach ISO 4545 aufweist. |
Prüfung Oberflächengehärteter Bauteile
Randschichthärtetiefe - SHD - Senkrechter Abstand von der Oberfläche bis zu der Schicht, die eine Härte von 550HV1 nach ISO 6507-T.1 aufweist. Früher – DS - Rht
Prüfung nitrierter Bauteile
Nitrierhärtetiefe - NHD - Senkrechter Abstand von der Oberfläche bis zu der Schicht, die eine Härte von 50HV0,5 über der Kernhärte nach ISO 6507-T.1 aufweist. Früher – Nht