Zerstörungsfreie Prüfverfahren
Version vom 1. September 2016, 13:24 Uhr von Horsch (Diskussion | Beiträge)
Die Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) wird wie folgt definiert:
| • Zerstörungsfreie Prüfung(ZfP) bedeutet , dass durch die Prüfanwendung die Gebrauchseignung des Werkstoffs oder Prüflings in keiner Weise beeinflusst oder gar gemindert werden darf. |
| • Die ökonomischen Vorteile im Vergleich zu einer zerstörenden Prüfung sind damit in trivialer Weise offensichtlich. |
| • Die ZfP bedient sich der physikalischen Messtechnik und nutzt das gesamte Spektrum möglicher Energiewechselwirkungen, die die Physik zulässt. |
| • Grundsätzlich gilt jedoch die Bedingung, dass die eingebrachte Energie den Werkstoff nicht verändern darf. |
Die zur Überwachung und Überprüfung des Wärmebehandlungsergebnisses genutzten Verfahren sind:
| Was soll geprüft werden | Verfahren | Kurzzeichen | Beschreibung |
| Gefügezusammensetzung | Magnetinduktive Verfahren | ET | Eddy Current Testing, Mehrfrequenzprüfung, oftmals falsch als Wirbelstromprüfung bezeichnet, das am meisten genutzte Verfahren |
| Härtetiefe Oberflächengehärteter Bauteile | Ultraschallprüfung | US | (Ultraschall-Rückstreuung) |
| Strukturanalyse, Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen | Röntgendiffraktometer | XRD | Röntgenbeugung |
| Gefügezusammensetzung, Eigenspannungen | Wirbelstromprüfung | ET | Eddy Current Testing, Barkhausen Rauschen, 3MA Verfahren |