DIN 50600 - Prüfung metallischer Werkstoffe - Metallographische Gefügebilder - Abbildungsmaßstäbe und Formate

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DIN 50600 - Prüfung metallischer Werkstoffe - Metallographische Gefügebilder - Abbildungsmaßstäbe und Formate

Vorwort der Norm

Anwendungsbereich

Abbildungsmaßstäbe

Natürliche Größe

Die natürlich Größe ist als Vergrößerung 1:1 definiert.

Vergrößerungen

In der Lichmikroskopie sind die Vergrößerungsangaben untrennbar mit der Vergrößerung der optischen Komponenten (z.B. Objektiv, Okular und Nachvergrößerungslinsen) verbunden. Die in Tabelle 1, der Norm, aufgeführten Vergrößerungen sind aus diesem Grund als Originalvergrößerungen zu verstehen, die keine Reproduktionsvergrößerungen (z.B. durch elektronische Nachvergrößerung) beinhalten.

Tabelle 1 - Abbildungsmaßstäbe für lichtmikroskopische Gefügebilder
2:1
5:1
10:1
20:1
50:1
100:1
200:1
500:1
1000:1

Verkleinerungen

Bei Verkleinerungen sollten die Abbildungsmaßstäbe möglichst nach Tabell 1, der Norm, abgestuft werden, also 1:2; 1:5 usw..

Wiedergabe von Gefügebildern

Die Vergrößerungen gelten für Originalbilder, die entsprechend der verwendeten Komponenten [z. B. Objektive] sowie der Einstellungen des optischen Weges im Mikroskop erstellt werten. Auf diese Originalvergrößerung kann sich bei einer Reproduktionsvergrößung bezogen werden.

Reproduktionsvergrößung

Eine Reproduktionsvergrößung ist eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Originalbilder, die durch drucktechnische bzw. digitale, bildverarbeitende Maßnahmen realisiert wird. Diese Vergrößerung beinhaltet keine weitere relevante Bildinformation und wird nur für Reproduktionszwecke verwendet. Auf die Änderung des Abbildungsmaßstabes ist hinzuweisen. Eine Änderung des Originalen Aspektverhältnisses ist nicht zulässig.
Die Reproduktionsvergrößung kannn bei der jeweiligen Reproduktion durch einen direkten Vergleich mit dem Maßstabsbalken bestimmt werden.

Maßstabsbalken

In Originalbildern und Reproduktionsvergrößungen muss die wahre Größe durch einen kennzeichnenden Maßstabsbalken innerhalb des Bildes angebracht werden. Damit werden Missverständnisse vermieden, die durch nachträgliche Vergrößerung oder Verkleinerung auftreten können.

Schreibweise der Vergrößerung

Der Abbildungsmaßtab ist stets; in der Schreibweise nach Kap. 2.1 bis 2.3 der Norm, anzugeben, bei Vergrößerungen z.B. "500 : 1“ (nicht 500 x, oder V = 500. oder 500fach), bei Verkleinerungen z.B. "1 : 5".
Hinweis des Verfassers
Eine metallographische Aufnahme ist ohne Angabe der Mikroskopvergrößerung nicht verwendbar, da hier der Bezug zur wahren Auflösung des Bildes fehlt und ohne Angabe der optischen Auflösung kann nicht interpretiert werden was der Betrachter genau erkennen kann.
Wie das nachfolgende Beispiel zeigt, ist im Bild links das Originalbild mit Angabe der Vergrößerung dargestellt und im Bild rechts eine Reproduktionsvergrößerung eines Bildausschnittes, ohne Angabe der Vergrößerung, aus dem Bild links wiedergegeben. Im Bild rechts ist nicht mehr erkennbar was wirklich im Bild dargestellt werden kann. Das gleiche Gefüge erscheint durch die Reproduktionsvergrößerung in seinem aussehen völlig anders.

Vergrößerung-3.jpg