Prüfung wärmebehandelter Bauteile: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Arnold Horsch e.K Wissensdatenbank
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Prüfung gehärteter Bauteile)
(Prüfung gehärteter Bauteile)
Zeile 9: Zeile 9:
 
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
 
|'''Oberflächenhärte'''
 
|'''Oberflächenhärte'''
|Prüfung an der Oberfläche, an der in der Zeichnung gekennzeichneten Stelle. Ist in der Zeichnung keine Prüfstelle vorgegeben, steht dem Prüfer die Prüfstelle frei, er sollte in diesem Falle eine Represantative Prüfstelle auswählen.
+
|Prüfung an der Oberfläche, an der in der Zeichnung gekennzeichneten Stelle.  
 +
Ist in der Zeichnung keine Prüfstelle vorgegeben, steht dem Prüfer die Prüfstelle frei, er sollte in diesem Falle eine Repräsentative Prüfstelle auswählen.
 +
|Die Oberflächenhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden. In den Fällen, in denen die Teile im wärmebehandelten Zustand an der Oberfläche Bereiche mit unterschiedlicher Härte aufweisen müssen, sind zusätzliche Härtewerte anzugeben (siehe Abschnitt 5 der ISO 15787).
 
|-
 
|-
 
|'''Kernhärte'''
 
|'''Kernhärte'''
|Prüfung im Kern des Bauteiles. Zur Prüfung der Kernhärte ist die Zerstörung des Bauteiles unumgänglich
+
|Prüfung im Kern des Bauteiles.  
 +
Zur Prüfung der Kernhärte ist die Zerstörung des Bauteiles unumgänglich.
 +
|Die Kernhärte ist in die Zeichnung einzutragen, wenn dies notwendig und ihre Prüfung vorgeschrieben ist. Die Kernhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte (Verfahren B und C) in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden.
 +
 
 +
Der Begriff Kern beschreibt in der Werkstoffprüfung nicht unbedingt die Mitte des Bauteiles. In einzelnen Produktnormen sind als Kernfestigkeitsbereiche definierte Abstände von der Oberfläche gemeint, z.B. DIN EN 10083-1 Vergütungsstähle, Allgemeine technische Lieferbedingungen.
 +
 
 
|}
 
|}
  

Version vom 11. Juli 2016, 12:41 Uhr

Für die Überprüfung wärmebehandelter Bauteile werden in der täglichen Praxis nicht alle Werkstoffprüfverfahren eingesetzt. In der nachfolgenden Grafik ist einmal die durchschnittliche Verteilung der eingesetzten Prüfverfahren in Härtereien wiedergegeben, natürlich kann sich in einzelnen Wärmebehandlungsbetrieben der Einsatz der Verfahren deutlich unterscheiden. Aber wir sehen das zwei Verfahren am meisten eingesetzt werden und dies sind die Härteprüfung und die metallographischen Untersuchungen.

WP-1.jpg

Wie wird aber jetzt ein wärmebehandeltes Bauteil korrekt geprüft. Nun, erst einmal ist eine korrekte Zeichnungs- oder Prüfvorschrift erforderlich. Dann müssen alle mitgeltenden Vorschriften bekannt sein, wie Normen, Werksnormen, Werkstoffdaten, Kundenvorschriften usw.. Dann sollte der Prüfer natürlich Wissen welche Wärmebehandlung durchgeführt wurde, es ist nicht Zielführend wenn die Oberflächenhärte geprüft werden soll und der Prüfer weis nicht das die Teile z.B. Einsatzgehärtet sind. Die für die Überprüfung erforderlichen Prüfverfahren und Geräte sollte im Betrieb vorhanden sein.

Prüfung gehärteter Bauteile

Die Prüfung gehärteter Bauteile ist eine einfache Prüfung auf Rockwell - Brinell - Vickershärte. Zu unterscheiden ist die Prüfung der Oberflächenhärte oder der Kernhärte.

Oberflächenhärte Prüfung an der Oberfläche, an der in der Zeichnung gekennzeichneten Stelle.

Ist in der Zeichnung keine Prüfstelle vorgegeben, steht dem Prüfer die Prüfstelle frei, er sollte in diesem Falle eine Repräsentative Prüfstelle auswählen.

Die Oberflächenhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden. In den Fällen, in denen die Teile im wärmebehandelten Zustand an der Oberfläche Bereiche mit unterschiedlicher Härte aufweisen müssen, sind zusätzliche Härtewerte anzugeben (siehe Abschnitt 5 der ISO 15787).
Kernhärte Prüfung im Kern des Bauteiles.

Zur Prüfung der Kernhärte ist die Zerstörung des Bauteiles unumgänglich.

Die Kernhärte ist in die Zeichnung einzutragen, wenn dies notwendig und ihre Prüfung vorgeschrieben ist. Die Kernhärte muss als Vickershärte in Übereinstimmung mit ISO 6507-1, als Brinellhärte in Übereinstimmung mit ISO 6506-1 oder als Rockwellhärte (Verfahren B und C) in Übereinstimmung mit ISO 6508-1 angegeben werden.

Der Begriff Kern beschreibt in der Werkstoffprüfung nicht unbedingt die Mitte des Bauteiles. In einzelnen Produktnormen sind als Kernfestigkeitsbereiche definierte Abstände von der Oberfläche gemeint, z.B. DIN EN 10083-1 Vergütungsstähle, Allgemeine technische Lieferbedingungen.

Prüfung Einsatzgehärteter Bauteile

Prüfung Oberflächengehärteter Bauteile

Prüfung nitrierter Bauteile

Prüfung vergüteter Bauteile

Prüfung von Verbindungselementen